Referatsleitung (m/w/d) des Referates 34 „Hochschulplanung, Studentenwerke“ - #2702165

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus


Date: vor 1 Stunde
Stadt: Dresden
Vertragstyp: Ganztags
Arbeitsplan: Volle Tag
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
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Das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWK) befasst sich mit dem gesellschaftlichen Leben im Freistaat Sachsen unter anderem in den Bereichen Hochschule, Wissenschaft und Forschung. Darüber hinaus verfügt das Ministerium über einen eigenständigen Geschäftsbereich für die Themen Kultur und Tourismus. Weitere Informationen zum SMWK finden Sie auf unserer Website .

Interessante Aufgaben:

Der Leitung des Referates 34 obliegen folgende Aufgabenbereiche:

  • Strategische Leitung und Weiterentwicklung des Referats einschließlich Personalführung und -entwicklung, Steuerung der Arbeitsprozesse sowie Einsatz der personellen und finanziellen Ressourcen.
  • Verantwortung für die Hochschulentwicklungsplanung des Freistaates Sachsen einschließlich der Erarbeitung strategischer Konzepte, Analysen und Entscheidungsgrundlagen.
  • Steuerung der Ziel- und Zuschussvereinbarungen mit den staatlichen Hochschulen sowie Begleitung des Controllings und der Umsetzung hochschulpolitischer Maßnahmen.
  • Grundsatzfragen der Hochschulplanung, der Hochschulstrukturentwicklung sowie der Studienplatz-, Kapazitäts- und Hochschulstatistik.
  • Koordinierung der Haushaltsplanung, des Haushaltsvollzugs und der Mittelbewirtschaftung der Abteilung einschließlich Begleitung von Prüfungen durch Rechnungshöfe.
  • Fachliche Steuerung der Angelegenheiten der Studentenwerke einschließlich der Wahrnehmung der Rechts- und Fachaufsicht.
  • Steuerung und Begleitung von Bund-Länder-Programmen sowie weiterer hochschulpolitischer Förderprogramme.
  • Vertretung des Freistaates Sachsen in Gremien auf Landes- und Bundesebene sowie Zusammenarbeit mit Hochschulen, Studentenwerken, Ministerien und weiteren Institutionen.
  • Vorbereitung von Entscheidungsvorlagen für die Hausleitung sowie Bearbeitung parlamentarischer Angelegenheiten und ministerieller Grundsatzfragen.
  • Steuerung referatsübergreifender Prozesse und Projekte sowie Sicherstellung einer vertrauensvollen Zusammenarbeit innerhalb des Hauses und mit externen Partnern.

Wir bieten Ihnen:

  • ein interessantes und verantwortungsvolles Aufgabengebiet
  • flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten (Rahmenarbeitszeit von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr) und Zertifikat „audit berufundfamilie“
  • eine Vollzeitbeschäftigung mit 40 Wochenstunden
  • Möglichkeiten zur Mobilen Arbeit
  • 30 Tage Erholungsurlaub bei 5-Tage-Woche
  • für Beschäftigte die betriebliche Altersvorsorge der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)
  • Leistungsanreize entsprechend den geltenden Vorschriften
  • regelmäßige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie Inhouse-Schulungsangebote
  • ein betriebliches Gesundheitsmanagement mit Angeboten zur betrieblichen Gesundheitsförderung
  • das Angebot eines Jobtickets oder Deutschland-Jobtickets der Deutschen Bahn bzw. des jeweiligen Verkehrsverbundes im Freistaat Sachsen

Vergütung:

Bei Beamtinnen und Beamten erfolgt bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Übertragung der Führungsfunktion die Übertragung des Amtes als Ministerialrätin/Ministerialrat nach Besoldungsgruppe A 16 SächsBesG bzw. mit Entwicklungsmöglichkeiten bis zur Besoldungsgruppe B 3 SächsBesG. Die regelmäßige Probezeit beträgt zwei Jahre.

Bei Beschäftigten erfolgt bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen eine außertarifliche Beschäftigung mit einem an den jeweiligen Grundgehaltssätzen der entsprechenden Besoldungsgruppe orientierten Entgelt. Die Bestellung in eine Führungsfunktion bei Zustimmung des Sächsischen Kabinetts erfolgt im Beschäftigtenverhältnis zunächst ebenso auf Probe für die Dauer von zwei Jahren.

Sie bringen mit:

  • ein abgeschlossenes universitäres Hochschulstudium (Diplom/ Master/ zweites Staatsexamen),
  • mind. zweijährige berufliche Erfahrungen an einer Hochschule,
  • fließende Sprachkenntnisse (mind. C1) der deutschen Sprache (sofern nicht Muttersprache, Nachweis erforderlich),
  • Erfüllung der Voraussetzungen gemäß den Beförderungsgrundsätzen für die Übertragung von Ämtern ab Besoldungsgruppe A 16 in der Sächsischen Staatsverwaltung. Für die Übertragung entsprechender Tätigkeiten an außertariflich Beschäftigte in Tätigkeiten oberhalb der Entgeltgruppe 15 TV-L sind o. g. Beförderungsgrundsätze entsprechend anzuwenden.

Gemäß der Beförderungsgrundsätze ist eine den Anforderungen des zu besetzenden Dienstpostens entsprechende notwendige Erfahrung auf verschiedenen Dienstposten erforderlich. Für Bewerberinnen und Bewerber in einem Beamtenverhältnis gelten folgende Mindestvoraussetzungen:

  • Beamtinnen und Beamte, die mindestens ein Amt der Besoldungsgruppe A 15 innehaben und
  • in den letzten beiden Regelbeurteilungen, davon mindestens eine Regelbeurteilung in der Besoldungsgruppe A 15, mit dem Gesamturteil „übertrifft die Anforderungen“ beurteilt wurden (Bei Nichtteilnahme an einer Regelbeurteilung wird ausnahmsweise einmalig eine erstellte Anlassbeurteilung berücksichtigt.) und
  • über eine den Anforderungen des zu besetzenden Dienstpostens entsprechende notwendige Erfahrung auf verschiedenen Dienstposten verfügen (Nachweis der Verwendungsbreite und -tiefe):
  • mindestens zwei Jahre bei wenigstens einer obersten Landes- oder Bundesbehörde (einschließlich vergleichbarer Institutionen der Europäischen Union, Verwaltung und Fraktionen der Parlamente des Bundes und der Länder, Rechnungshöfe, Kommunale Landesverbände) und
  • mindestens zwei Jahre bei einer anderen Behörde als einer obersten Landes- oder Bundesbehörde (einschließlich Gebietskörperschaften, Hochschulen, und Wirtschaftsunternehmen) und
  • in verschiedenen Aufgabenbereichen.

Falls die erforderliche Verwendungsbreite von zwei Jahren noch nicht erfüllt ist, kann dieser Dienstposten zunächst im Rahmen einer „Beauftragung mit der Wahrnehmung der Dienstgeschäfte“ ausgeübt werden. Die fehlende Verwendungsbreite wird dann durch die Tätigkeit im SMWK als oberster Landesbehörde erworben. Anschließend ist die Übertragung eines Amtes ab A 16 bzw. eine vergleichbare AT-Beschäftigung möglich.

Die vorgenannten Mindestvoraussetzungen sind für Bewerberinnen und Bewerber in Tarifbeschäftigung analog anzuwenden. Dabei ist zum Zeitpunkt der Bewerbung eine Eingruppierung in Entgeltgruppe 15 und die Wahrnehmung entsprechender Tätigkeiten erforderlich. Zudem können auch Bewerberinnen und Bewerber mit einer Eingruppierung in Entgeltgruppe 14 TV-L in das Auswahlverfahren einbezogen werden, sofern sie bereits Führungsaufgaben im Hochschulbereich im Umfang von mind. fünf Jahren wahrnehmen bzw. wahrgenommen haben (z. B. Sachgebietsleitungen/Dezernenten).

Bei der Einstellung von externen Bewerberinnen/Bewerbern, ist die Verwendungsbreite und -tiefe durch berufliche Erfahrungen aus unterschiedlichen Arbeitsbereichen außerhalb des öffentlichen Dienstes durch Vorlage der entsprechenden Arbeitszeugnisse nachzuweisen. Eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung in der Laufbahngruppe 2.2 oder vergleichbaren Tätigkeiten ist zwingend erforderlich.

Darüber hinaus erwarten wir von Ihnen:

  • ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Verhandlungsgeschick und Belastbarkeit
  • ausgeprägte Führungskompetenzen (Mitarbeitermotivation, Informationsverhalten, Entscheidungsfähigkeit und Leistungsorientierung)
  • eine ausgeprägte Konfliktfähigkeit und kommunikative Kompetenzen
  • eine ausgeprägte Methodenkompetenz (Arbeitsstrukturierung und -techniken).

Von Vorteil sind zudem:

  • vertiefte Kenntnisse durch berufliche Erfahrungen in der Hochschulplanung
  • berufliche Erfahrung im Controlling von wissenschaftlichen Organisationen
  • mehrjährige Erfahrung in der Konzeption, Koordination und Umsetzung von Programmen und Vorhaben der Hochschul- und Wissenschaftsförderung mit Bezug zur Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Hochschulen (z. B. Exzellenzstrategie, Hochschulpakt, DFG-Programme)

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung unter dem Aktenzeichen 1-0321/170/8 als PDF-Datei per E-Mail an [email protected] . Bitte fassen Sie die Anlagen in einer PDF-Datei (max. 10 MB) zusammen.

Die Bewerbungsunterlagen umfassen insbesondere nachfolgende Dokumente:

  • ein Anschreiben bzw. ein Motivationsschreiben mit Bezug zur Stelle
  • einen Lebenslauf
  • relevante Abschlusszeugnisse (insbes. zum Studium)
  • bei Vorliegen eines ausländischen Hochschulabschlusses ist die Vorlage einer Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) notwendig
  • eine aktuelle dienstliche Beurteilung aus dem derzeit wahrgenommenen Amt bzw. ein aktuelles qualifiziertes Arbeitszeugnis (jeweils nicht älter als drei Jahre)
  • Arbeitszeugnisse bzw. Beurteilungen zum Nachweis des Vorliegens o. g. Voraussetzungen.

Bewerbungsfrist: 05.10.2026

Bitte beachten Sie, dass Bewerbungen mit unvollständigen Bewerbungsunterlagen im Verfahren keine Berücksichtigung finden können.

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an – Herr Otto, Telefon 0351 564-61400, steht Ihnen gerne zur Verfügung.

Das SMWK ist bestrebt, den Anteil der Frauen in Führungspositionen zu erhöhen und fordert daher Frauen ausdrücklich auf, sich zu bewerben

Schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte Personen berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Gehören Sie zu diesem Personenkreis, fügen Sie bitte Ihrer Bewerbung einen Nachweis bei.

Wie bewerbe ich mich?

Um sich für diesen Job zu bewerben, müssen Sie auf unserer Website autorisieren. Wenn Sie noch kein Konto haben, registrieren Sie sich bitte.

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