Rechtspfleger (m/w/d) oder von Volljurist (m/w/d) zur Wahrnehmung von Rechtspflegeraufgaben in den Staatsanwaltschaften Dresden, Chemnitz und Zwickau - #2211917
Freistaat Sachsen

- zurück zur Stellenübersicht
Die Ausschreibung dient ausschließlich der Personalgewinnung und richtet sich daher an Bewerberinnen und Bewerber, die noch nicht in einem unbefristeten Arbeits- oder Dienstverhältnis zum Freistaat Sachsen stehen.
Welche Aufgaben erwarten Sie?
Rechtspfleger/innen (m/w/d) nehmen als eigenständiges Organ der Rechtspflege bei den Staatsanwaltschaften gemäß §§ 3 Nr. 4 lit. c), 31 RPflG verschiedene Aufgaben im Strafverfahren, insbesondere die der Vollstreckungsbehörde nach den Bestimmungen der Strafprozessordnung obliegenden Geschäfte wahr.
Sie sorgen dafür, dass die von einem Strafgericht verhängte Geld- oder Freiheitsstrafe sowie Bußgelder und alle Maßregeln der Besserung und Sicherung, Nebenstrafen und Nebenfolgen zeitnah nach der Rechtskraft des Urteils vollstreckt werden.
Sie treiben Geldstrafen und Geldbußen sowie sonstige im Straf- oder Bußgeldverfahren verhängte Geldforderungen bei. Hierzu bedienen Sie sich bei Bedarf der breiten Palette der nach den Bestimmungen des Justizbeitreibungsgesetzes und der Zivilprozessordnung sowie sonstiger Nebengesetze möglichen Zwangsmittel. Ist die Geldstrafe nicht beitreibbar, ordnen Sie die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe an und vollstrecken diese wie eine Freiheitsstrafe.
Sie sorgen dafür, dass Verurteilte verhängte Freiheitsstrafen zeitnah verbüßen. Hierzu können Sie selbständig – ohne erneute richterliche Mitwirkung – einen Vollstreckungshaftbefehl erlassen und sich diverser Fahndungsmöglichkeiten bedienen. Sie entscheiden über Anträge auf Strafaufschub und Strafunterbrechung, tragen die Verantwortung für die korrekte Berechnung der Strafzeit, die rechtzeitige Beteiligung der zuständigen Gerichte, insbesondere bei der Prüfung der vorzeitigen Haftentlassung nach §§ 57 ff. StGB, und die pünktliche Entlassung des Verurteilten aus dem Strafvollzug.
In der Führungsaufsichtsstelle überwachen Sie die Einhaltung der gerichtlich angeordneten Weisungen, die die Allgemeinheit vor weiteren Taten schützen und den Probanden bei der Führung eines straffreien Lebens unterstützen sollen.
Außerdem sorgen Sie dafür, dass sich Straftaten wirtschaftlich nicht lohnen, indem Sie aus Straftaten erlangte Gewinne nach entsprechenden gerichtlichen Anordnungen im Ermittlungsverfahren sicherstellen lassen und diese nach erfolgter gerichtlicher Einziehung zugunsten der Staatskasse oder der Geschädigten verwerten.
Auch die Übernahme anderer Aufgaben der Laufbahngruppe 2, erste Einstiegsebene der Fachrichtung Justiz mit dem fachlichen Schwerpunkt Justizdienst ist nicht ausgeschlossen.
Insbesondere bieten wir Ihnen:
- einen möglichst heimatnahen Einsatz bei den Staatsanwaltschaften Dresden, Chemnitz oder Zwickau,
- flexible Arbeits- und Teilzeitmodelle,
- EDV-fachverfahrensunterstützte Abwicklung der Strafverfahren (Fachverfahren web.sta und Textsystem TV.sta),
- zunehmende Nutzung der elektronischen Akte,
- Möglichkeit des mobilen Arbeitens,
- Jobticket
Bei erfolgreicher Bewerbung werden Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern unter Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Probe zum Justizinspektor/ zur Justizinspektorin (Besoldungsgruppe A 9 SächsBesG) ernannt.
Im Rahmen dieses Beamtenverhältnisses bestehen grundsätzlich Entwicklungsmöglichkeiten nach den näheren Bestimmungen des Personalentwicklungskonzepts der Generalstaatsanwaltschaft Dresden bis Besoldungsgruppe A 13.
Volljuristen werden im Rahmen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses mit Vergütung nach Entgeltgruppe 11 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder angestellt. Eine spätere Verbeamtung ist bei Vorliegen der persönlichen und weiteren Voraussetzungen mit Zustimmung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz möglich.
Beamtinnen und Beamte anderer Dienstherrn benötigen für eine Übernahme in den Dienst des Freistaates Sachsen das Einverständnis ihres bisherigen Dienstherrn im Sinne des § 15 Abs. 3 Satz 1 BeamtStG. Eine Übernahme ist grundsätzlich auch außerhalb des Eingangsamtes möglich.
Wir erwarten von Ihnen
- die Befähigung für das Rechtspflegeramt im Sinne des § 2 Abs. 1 RPflG bzw. die Befähigung zum Richteramt nach den §§ 5 ff. DRiG (abgeschlossene erste
und zweite juristische Staatsprüfung; § 2 Abs. 3 RPflG)
- anwendungsbereite Kenntnisse zu den gängigen MS-Office-Programmen,
- die Fähigkeit und Bereitschaft, selbständig Entscheidungen zu treffen,
- Aufgeschlossenheit gegenüber der Digitalisierung der Arbeitswelt,
- ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit, Flexibilität, Effizienz, Entscheidungsfreude und Teamfähigkeit,
- Interesse an der Rechtsmaterie des Strafvollstreckungs- und Zwangsvollstreckungsrechts,
- ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein und
- die Bereitschaft zur ständigen Fortbildung.
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns über Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen, die Sie bitte schriftlich oder per E-Mail (in einem PDF) an die oben genannte Adresse schicken. Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung neben einem kurzen Anschreiben insbesondere einen tabellarischen Lebenslauf, das Zeugnis über Ihre (Fach-) Hochschulreife, das Zeugnis über das Bestehen der Rechtspflegerprüfung bzw. Zeugnisse der ersten und zweiten juristischen Staatsprüfungen und – soweit vorhanden – Arbeitszeugnisse, sonstige fachlichen Beurteilungen und Nachweise über Fortbildungen bei.
Die Besetzung der Stellen ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet, wobei aufgrund der Beschaffenheit der Arbeitsaufgabe eine Teilzeitquote von mindestens 75 % notwendig ist.
Die Besetzungsentscheidung wird fortlaufend getroffen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Sie mit Ihrer Bewerbung gleichzeitig Ihr Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung und Speicherung Ihrer persönlichen Daten bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens sowie zur Einsichtnahme durch die am Bewerbungsverfahren Beteiligten in Ihre Bewerbungsunterlagen erteilen. Die Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Die Daten werden nach endgültigem Abschluss des Auswahlverfahrens gelöscht, soweit sie nicht mehr notwendig sind.
Zudem bitten wir um Ihr Verständnis, dass aus Kostengründen Bewerbungsunterlagen nur dann zurückgesandt werden können, wenn ihnen ein geeigneter und ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Andernfalls werden die Unterlagen nach Abschluss des Verfahrens vernichtet.
Es wird um Beachtung gebeten, dass die Eingangsbestätigung ausschließlich per E-Mail versandt wird.
Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat sich die Förderung von Frauen zum Ziel gesetzt. Frauen werden daher ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.
Auf die bevorzugte Berücksichtigung von schwerbehinderten Menschen bei Vorliegen gleicher Eignung wird geachtet. Schwerbehinderte Menschen oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber, welche die o. g. Voraussetzungen erfüllen, werden daher ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen.
Datenschutzrechtliche Informationen nach Art. 13 und 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) sind auf der Internetseite der Generalstaatsanwaltschaft Dresden (https://www.justiz.sachsen.de/gensta/datenschutz.html) einsehbar.
Wie bewerbe ich mich?
Um sich für diesen Job zu bewerben, müssen Sie auf unserer Website autorisieren. Wenn Sie noch kein Konto haben, registrieren Sie sich bitte.
Veröffentlichen Sie einen LebenslaufÄhnliche Jobs
Project Manager SAXFUSION - Saxonian Fusion Competence Network (f/m/d).
Service Designer (m/w/d) in Vollzeit

Ingenieur Leit- und Sicherungstechnik Bahnsysteme (m/w/x)
