[Intern] Abteilungsführung der 1. Bereitschaftspolizeiabteilung - #2211880
Freistaat Sachsen

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Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete, die sich bereits in einem unbefristeten Dienstverhältnis zum Freistaat Sachsen befinden.
Der Dienstposten der Abteilungsführung der 1. Bereitschaftspolizeiabteilung beim Präsidium der Bereitschaftspolizei ist nach Besoldungsgruppe A 15 SächsBesG bewertet.
Der Leitung der Abteilungsführung der 1. Bereitschaftspolizeiabteilung beim Präsidium der Bereitschaftspolizei obliegen insbesondere folgende Aufgaben:
• Vorgesetzte/r (m/w/d) aller Bediensteten der 1. Bereitschaftspolizeiabteilung,
• Gewährleistung der ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Dienstaufgaben und der Dienst- und Fachaufsicht,
• strategische und grundsätzliche Entscheidungen in Angelegenheiten der 1. Bereitschaftspolizeiabteilung,
• Führung von Einsatzeinheiten in Abteilungsstärke und Verantwortlichkeit für die Lagebewältigung als Führer/in (m/w/d) eines Einsatzabschnittes (BAO).
Sie können sich bewerben, wenn Sie
• sich in einem Amt der Besoldungsgruppe A 14 SächsBesG der Laufbahngruppe 2, zweite Einstiegsebene der Fachrichtung Polizei (LG 2.2 Pol) befinden,
• mindestens jeweils zweijährige Erfahrungen auf wenigstens zwei unterschiedlichen Dienstposten der LG 2.2 Pol haben (davon eine Stabs- oder Lehrverwendung sowie eine Linienverwendung , mindestens einer der Verwendungen hat zudem Führungserfahrung zu beinhalten; bei einer Verwendung im Ausland, in einer obersten Staatsbehörde, bei einem anderen Dienstherrn sind einjährige Erfahrungen ausreichend) sowie
• über Erfahrungen in der Führung von polizeilichen Einsätzen in besonderen Aufbauorganisationen als Führer/in (m/w/d) von Einsatzeinheiten verfügen.
Für die Wahrnehmung der Aufgaben ist neben einer besonders ausgeprägten Führungskompetenz die Fähigkeit zu methodischem Vorgehen erforderlich. Darüber hinaus werden eine hohe Belastbarkeit, Verantwortungsbewusstsein, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit sowie die Fähigkeit, Entscheidungsprozesse unter Einbezug von Adressaten vorzubereiten und durchzuführen, vorrangig gefordert.
Für die Besetzung des Dienstpostens ist eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü2) nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz – Sächs-SÜG) erforderlich.
Das Sächsische Staatsministerium des Innern ist bestrebt, den Anteil der Frauen in Führungsfunktionen zu erhöhen und fordert Frauen ausdrücklich auf, sich zu bewerben.
Eine Besetzung der Stelle durch Teilzeitbedienstete (m/w/d) ist nicht möglich.
Auf die bevorzugte Berücksichtigung von schwerbehinderten Menschen bei Vorliegen gleicher Eignung wird geachtet. Schwerbehinderte Menschen oder ihnen gleichgestellte Bewerber (m/w/d), die die o. g. Voraussetzungen erfüllen, werden daher ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Sie mit Ihrer Bewerbung gleichzeitig Ihr Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens erteilen.
Wie bewerbe ich mich?
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