Fachberatung - #2158412
Stellwerk Jugendhilfe gemeinnützige GmbH

Reflexion / Supervision
Um die Qualität unserer Arbeit zu garantieren und zu sichern, finden mind. alle 6 – 8 Wochen pro Fall regelmäßige interne kollegiale Fallberatungen sowie zusätzliche externe Supervisionen zur Reflexion der sozialpädagogischen Arbeit statt
Fachberatung
Ziel der internen Fachberatung ist es, die pädagogischen Fachkräfte in ihrer Arbeit fachlich zu unterstützen und zu beraten. Jedem Mitarbeiter wird pro Einzelfall ein Fachberater zugeordnet
Folgende Kernaufgaben hat die Fachberatung:
• Beratung der pädagogischen Fachkräfte bei der Hilfeplanung und Umsetzung der Hilfen für Kinder, Jugendliche und deren Familien,
• Fallberatung für den einzelnen Mitarbeiter oder im Team,
• Fallberatung bei Kindeswohlgefährdung unter Hinzuziehung einer trägerinternen, aber nicht fallinvolvierten ISOFAK (Insoweit erfahrenen Fachkraft für Kinderschutz),
• Hilfeplancontrolling,
• Methodenvermittlung und Fachinput,
• Teilnahme an Fachteams im Jugendamt,
• Durchführung von internen Fortbildungen
Fort- und Weiterbildungen / Zusatzqualifikationen
Jeder Mitarbeiter nimmt jährlich an einer mehrtägigen Fort- oder Weiterbildung teil. Außerdem besteht die Möglichkeit einer Weiterqualifizierung in Form einer Zusatzausbildung in verschiedenen Fachbereichen
Teamentwicklung
Das Jugendhilfeteam ist in verschiedene Kleinteams aufgeteilt mit jeweils einer Fachberatung, die in der Verantwortung für die Teamentwicklung und der Dienstaufsicht steht. Folgende Instrumente der Teamentwicklung werden bei uns umgesetzt:
• jährliches Klausurwochenende mit externer Fortbildung / Teamsupervision,
• Teamsupervision,
• Mitarbeiterbefragungen,
• internes Feedback-System,
• Arbeitszeitflexibilisierung,
• mitarbeiterfreundliche Arbeitsbedingungen (technische Ausstattung, flexible Arbeitszeiten etc.)
• externe und interne Fort- und Weiterbildung,
• mehrmonatige Einarbeitung und Begleitung neuer Mitarbeiter (Patenschaftssystem),
• regelmäßige Teamtreffen / Feiern und Feste,
• Zeiten zum Innenhalten und Besinnen,
• Räumlichkeiten für Begegnungen, fachlichen Austausch und Teamprozesse
Personalentwicklung
Grundlage der Personalentwicklung ist für uns, die Kompetenzen und Spezialisierungen der einzelnen Mitarbeiter zu erkennen, zu fördern, auszubauen und miteinander zu verknüpfen. Die Kompetenzen und Fähigkeiten der einzelnen Mitarbeiter sowie seine persönlichen Ziele und Vorstellungen werden mit den Anforderungen des Arbeitgebers in Einklang gebracht. Motivation und Zufriedenheit der Mitarbeiter bildet die Grundlage für eine hohe Identifizierung mit der Gesamtorganisation "Stellwerk". Transparenz und Offenheit in Kommunikationsprozessen und in den Arbeitsabläufen ist uns wichtig für die Gestaltung eines gelingenenden Miteinanders. Mit folgenden Instrumente der Personalentwicklung unterstützen wir unsere Mitarbeiter:
• jährliche Mitarbeitergespräche mit Zielvereinbarungen,
• jährliches Klausurwochenende mit externer Fortbildung / Teamsupervision,
• regelmäßige interne und externe Supervision,
• regelmäßige kollegiale Fallberatungen,
• interne Facharbeitsgruppen zum gegenseitigen Fachaustausch und zur Weiterentwicklung,
• Mitgestaltungsmöglichkeiten in verschiedenen Fachbereichen,
• Teilnahme an externen Facharbeitsgruppen und Fachtagen,
• Mitarbeiterbefragungen,
• internes Feedback-System,
• Arbeitszeitflexibilisierung,
• Fachberatung,
• regelmäßige Fort- und Weiterbildung,
• Unterstützung beim Erwerb von Zusatzqualifikationen,
• Einführung neuer Mitarbeiter (Patenschaftssystem),
• mitarbeiterfreundliche Arbeitsbedingungen (technische Ausstattung, flexible Arbeitszeiten etc.)
Prozessorientierte Dokumentation von Hilfeverläufen
Die Dokumentation der einzelnen Prozesse und Leistungen im Rahmen von Aktenführung/ Falldokumentation, Hilfeplanung und Hilfeverlauf, monatlichen Abrechnungsblättern und Reflexionsbögen dient der Evaluation der einzelnen Leistungsangebote und der Qualitätssicherung. Die Dokumentation erfolgt mit unserer eigens entwickelten Softwarelösung
Stellware
Zur Aufrechterhaltung der erforderlichen Vertrauensbasis wird bei der Dokumentation das Prinzip der Transparenz für alle Beteiligten gewährleistet sowie die datenschutzrechtlichen Bestimmungen (§§ 61 ff. SGB VIII) eingehalten
Konzeptentwicklung
Eine Konzeptsicherung und Weiterentwicklung mit kontinuierlicher Reflexion unserer Arbeit und ggf. Anpassung der Konzeption findet im Rahmen von Facharbeitsgruppen zu den unterschiedlichen Leistungsbereichen statt
Kooperation
Wir kooperieren mit Fachkräften aus verschiedenen Bereichen, um vorhandene sozialräumliche Ressourcen zu aktivieren und bestehende Netzwerkstrukturen effektiv zu nutzen und weiter auszubauen. Um fachliche Standards und die Qualität der Angebote weiterzuentwickeln und Kooperationsbeziehungen zu festigen, ist die Mitarbeit in Gremien und Arbeitskreisen ist ein fester Bestandteil unserer Arbeit. In folgenden Arbeitsbereichen bestehen langjährige Kooperationsbeziehungen:
• Auftraggeber: Jugendamt, Jobcenter, Agentur für Arbeit, Wohnungsgesellschaften, Landesjugendamt
• medizinisch/ therapeutisch: niedergelassen Ärzte und Therapeuten, Kinder- und Jugendpsychiatrien, Sozialpsychiatrischer Dienst, Krankenkassen, medizinische Versorgungszentren, Gesundheitsamt
• Beratungsstellen: Erziehungsberatungsstellen, Suchtberatungstellen, unabhängige Teilhabeberatungstellen, Schwangerenberatungsstelle, Schuldnerberatungsstelle, Pflegeelternberatung, Rechtsberatungsstellen
• Bildung/ Schule/ Beruf: Schule, Jobcenter, Agentur für Arbeit, Schulen, Kindertagesstätten, Horte, Beratungsstelle für schulische Inklusion, Landesamt für Schule und Bildung, Standort Dresden, Schulsozialarbeiter, Inklusionsbeauftragte, Schulbegleiter, Ausbildungsstätten, Arbeitgeber, Praktikumsstellen
• Gemeinwesenarbeit: Streetworker, offene Kinder- und Jugendtreffs, Familienzentren, Kirchgemeinden, Stadtverwaltungen und Gemeinden, Sozialraumteams, Träger der Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, Vereine in der Region
• Gremienarbeit: Mitarbeit im Dachverband der Diakonie Sachsen, Mitarbeit an Facharbeitsgruppen in den verschiedenen Landkreisen und Städten
• Forschung/ Wissenschaft: Hochschulen, Universitäten
• Fort- und Weiterbildung: Aus- und Weiterbildungsinstitute, Supervisoren
• Sonstige: Berufsgenossenschaft, Spender und Unterstützer
Sozialpädagogische Diagnose
Zur Auftragsklärung und Spezifizierung der Hilfeplanziele nutzen wir in Anlehnung an die vom Bayerischen Landesjugendamt veröffentlichten Handreichungen zur "Sozialpädagogischen Diagnose" (www.blja.bayern.de) eine Arbeitshilfe zur Feststellung des erzieherischen Bedarfs im Bereich der
Hilfen zur Erziehung
◦ Klärung auf Leitungsebene nach Kapazität und Eignung der Mitarbeiter,
◦ Rückmeldung an den ASD durch die Geschäftsleitung oder den Mitarbeiter,
◦ Vorabsprache mit dem ASD unter Einbezug der sozialpädagogischen Analyse,
b) Anfangsphase
◦ Erstgespräch zur Hilfeeinsteuerung mit Klienten und dem ASD (Träger und Arbeitsweise vorstellen, Klärung von ersten Zielvorstellungen),
◦ Erstkontakt mit dem Klienten (gemeinsame Regelungen, Arbeitsweise beschreiben, konkrete Wünsche und Ziele beider Seiten werden formuliert),
◦ Auftragsklärung und Bedarfsanalyse unter Einbeziehung des sozialpädagogischen Diagnosebogens,
◦ interne Qualitätskriterien zum Hilfebeginn – Startreflexion mit Fachberatung, Klärung und Vorstellung der Vertretung,
◦ Erarbeitung von Praxiszielen und Handlungsschritten mit allen Beteiligten in Form der Hilfeplanvorbereitung und Abstimmung zur weiteren Ausgestaltung und Umfang der Hilfe
c) Hauptphase
• Umsetzung des Hilfeplans anhand der vereinbarten Praxisziele und Handlungsschritte,
• regelmäßige Fallreflexion oder externe Supervision i.d.R. alle 6 – 8 Wochen,
• bei Bedarf Hinzuziehung einer insoweit erfahrenen Fachkraft für Kinderschutz,
• regelmäßige Hilfeplangespräche i.d.R. alle 6 Monate oder nach Bedarf,
• bei Bedarf Helferkonferenzen mit fallinvolvierten externen Fachkräften,
• Hilfeplanvorbereitung unter Einbeziehung des sozialpädagogischen Diagnosebogens mit der Familie,
• regelmäßige Kooperation und Vernetzung mit weiteren Hilfsangeboten zur Stabilisierung nach Hilfeende
d) Ablösephase
• Schrittweise Verminderungen der Betreuungszeiten in der Familie,
• Stabilisierung der Veränderungen im familiären System,
• Vernetzung mit weiterführenden Hilfen,
• Information an Kooperationspartner über Hilfeende,
• Abschlussintervention,
• Hilfeplanvorbereitung bzw. Abschlussfragebogen mit der Familie,
• Abschlussgespräch und Evaluation mit dem Klienten,
• Abschlussgespräch und Evaluation mit dem ASD
Leistungsnachweis
Der Leistungsnachweis erfolgt anhand der geführten Dokumentation über die Freie Software
Stellware
Jugendhilfe Management System. Abgerechnet werden 15 min genau alle geleisteten Stunden, entsprechend der vereinbarten Wochenstunden. Genaue Modalitäten zur Abrechnung der Fachleistungsstunden und Fahrzeiten werden landkreisspezifisch vereinbart und umgesetzt
Code:
C – Fehlkontakte, Wartezeiten
E – Wege- und Fahrzeiten
Eine Abrechnung als Kontingentfall (pool) ist ebenfalls möglich. Je nach örtlicher Zuständigkeit des jeweiligen Jugendamtes können abweichende Regelungen zum Leistungsnachweis vereinbart werden
Wie bewerbe ich mich?
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